122 I Keine Angst vor der DriSchaLi!
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F arbeitet fast ein Jahrzehnt lang für B, teilweise 60 bis 80 Stunden pro Woche und das für gerade einmal 1.000 € im Monat. Als B irgendwann einfach aufhört zu zahlen verlangt F ihr Geld zurück: stolze 22.000 €. Eigentlich eine klare Sache, oder?
Nicht ganz. Denn B kontert, F habe nach Vertragsende einfach die Büroräume weiter genutzt und dadurch sei ein Schaden entstanden. Allerdings nicht bei ihm selbst, sondern bei „seiner“ GmbH. Und genau hier wird’s examensrelevant: Kann man fremde Schäden einfach „mitnehmen“? Willkommen bei der DriSchaLi!
Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald klären in dieser Folge: Was steckt hinter der Drittschadensliquidation, kann man mit einem fremden Schaden überhaupt aufrechnen und warum entscheidet am Ende ein eher unscheinbares Aufrechnungsverbot den ganzen Fall?
Nach dem Fall BGH, Urteil vom 11.9.2025, Az. III ZR 274/23