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121 I wenn der Junior in Papas Play Store zuschlägt

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Da überlässt man als fürsorglicher Vater im Rahmen der „allgemeinen Medienerziehung“ dem Sohn das Tablet samt Zugang zum Nutzerkonto für den Play Store und 20 Monate später fällt dann auf, dass 33.748 € vom Konto weg sind.

Genau das ist dem Kläger in unserer neuen Folge von Einfall im Recht passiert. Er möchte jetzt aber das Geld zurück haben – und zwar, wie er sagt, weil er die Einkäufe des Sohnes nie gebilligt oder genehmigt hatte. Hinzu kommt, dass unser Junior gerade eben erst sieben Jahre alt geworden ist.

Wie in Fällen von Einkäufen digitaler Inhalte mit der Stellvertretung umzugehen ist, was es eigentlich mit dem Handeln unter fremdem Namen auf sich hat, und wie sich in solchen Fällen die Minderjährigkeit des Sohnes niederschlägt, erfahrt ihr in dieser Folge mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.


Nach dem Urteil: LG Karlsruhe Urteil vom 24.9.2025 – 2 O 64/23

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