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#6 Mehr strategische Freiheit bei gemeinnützigen Holdings

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Summary

Die Gemeinnützigkeit wird komplexer – und der Gesetzgeber zieht mit. In dieser Folge erklärt das KI-Duo, wie § 57 Abs. 4 AO die Regeln für gemeinnützige Holdings verändert. Es geht um Beteiligungen an steuerbegünstigten GmbHs, neue Finanzierungsmöglichkeiten und die sogenannte Zwecksynchronität. Was früher als reine Vermögensverwaltung galt, kann heute unmittelbare gemeinnützige Tätigkeit sein – mit Chancen für die strategische Strukturierung, aber auch mit neuen Anforderungen an die Mittelverwendung. Eine praxisnahe Analyse für Organisationen, die sich zukunftsfähig aufstellen wollen.

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