Regulatorik & Realität - Folge 4 · § 212 VVG: Vier Wochen — und wer trägt die Fristverantwortung? cover art

Regulatorik & Realität - Folge 4 · § 212 VVG: Vier Wochen — und wer trägt die Fristverantwortung?

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Vier Wochen vor dem Stichtag des erweiterten Fortsetzungsrechts (BRSG II) geht diese Folge in die Mechanik hinter § 212 VVG: Die Drei-Monats-Frist läuft tagesgenau — eine Systemlogik, die auf Monatsende rundet, kann den gesetzlichen Anspruch verfehlen und Haftungsfragen auslösen. Marios Maßstab: In der bAV braucht die Fristenberechnung 100 Prozent Sicherheit, keine 98 Prozent Wahrscheinlichkeit. Ein wahrscheinlichkeitsbasiertes Modell darf die Frist vorbereiten — auslösen und verantworten muss sie ein deterministischer, revisionssicherer Prozess. Außerdem: Die Frage eines Makler-Geschäftsführers — „Wie komme ich wieder raus?" — führt mitten in die DORA-Exit-Thematik (Artikel 28, 29, 30) und zur 6,5-Prozent-Zahl aus dem Probelauf der europäischen Aufsichtsbehörden. Dazu der Digital Omnibus: Hochrisiko-Fristen verschieben sich, doch die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 KI-VO greift unverändert am 2. August 2026. Und die BaFin verschärft den Ton — IT-Mängel können Eigenkapitalzuschläge unter Solvency II kosten. Zum Schluss: der Self-Check mit drei Fragen und die Drei-Dinge-Liste für die Woche.
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